Anordnungen und Hinweise des Direktors des Amtsgerichts Lübbecke zur persönlichen Antragstellung, Vorsprachen und Ladungen bei dem Amtsgericht Lübbecke

Angesichts der Entwicklung hinsichtlich der Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus („Corona Virus“) ist es - auch zur Sicherstellung des Dienstbetriebs - weiterhin erforderlich, Infektionsquellen und -risiken soweit wie möglich zu reduzieren. 

Der Zutritt zum Gerichtsgebäude zum Besuch von öffentlichen Verhandlungen ist mit Blick auf den Öffentlichkeitsgrundsatz grundsätzlich gestattet.

Das Tragen einer Mund-/Nasenabdeckung (medizinische Maske, Atemschutzmaske Standart FFP2) wird im Gebäude dringend empfohlen. Im Sitzungssaal entscheidet der Richter oder Rechtspfleger über das Tragen einer Mund-/Nasenabdeckung.

Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter Abstand zu halten.

Beachten Sie bitte die Empfehlung des Gesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts in Hinblick auf Handhygiene und die Nies- und Hustenetikette.

Persönliche Vorsprachen ohne Terminvereinbarung sollen nur in Eilfällen (einstweilige Anordnungen insbesondere nach dem Gewaltschutzgesetz) erfolgen.

Ladungen zu einem Termin werden davon nicht berührt.

Der Zutritt zu den Dienstzimmern der Mitarbeiter/-innen ist dem Publikum nur nach Aufforderung gestattet. Im Übrigen ist der Zutritt zu den Büro- und Personalräumen untersagt.

Machen Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich geltend! Nehmen Sie die Möglichkeiten schriftlicher Antragstellung wahr! Eingaben können per Post übersandt, in den Briefkasten des Amtsgerichts eingeworfen oder im Eingangsbereich an die dort tätigen Mitarbeiter übergeben werden. Bürgerinnen und Bürger können auch in allen Angelegenheiten telefonisch in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 05741 3451 0, per Fax unter der Faxnummer 05741 3451 60 oder per E-Mail unter poststelle@ag-luebbecke.nrw.de Kontakt aufnehmen. Geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an!

Für Anträge und Angelegenheiten, die Ihre Vorsprache erfordern, wie Anträge auf Erteilung eines Erbscheins und Kirchenaustritt, rufen Sie uns an. Die Angelegenheit wird telefonisch vorbereitet. Halten Sie Daten und Unterlagen bereit. Der Sachbearbeiter vereinbart mit Ihnen einen Termin. Bringen Sie zu diesem Termin die telefonisch erbetenen Unterlagen mit. Zu einem Termin erscheinen Sie bitte möglichst alleine.

Anträge auf Beratungshilfe sollen bis auf weiteres nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die ausgefüllten Anträge sind per Post zu übersenden oder im Briefkasten des Amtsgerichts einzuwerfen. Anträge erhalten Sie im Internet unter https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1_02_2019.pdfexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab oder in der Schleuse des Amtsgerichts Lübbecke.

In Rechtsantragsangelegenheiten (einstweilige Verfügungen oder Anordnungen) wird dringend um vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Rechtspflegerin unter 05741 3451 0 gebeten.

 

Lübbecke, 06.06.2022

Beimann

Direktor des Amtsgerichts