Erbscheine und Ausschlagungen
Für die Aufnahme von Erbscheinsanträge und Ausschlagungserklärungen ist eine Terminabsprache über die Geschäftsstelle notwendig
Kein Online-Kirchenaustritt möglich!
Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgern/Innen ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.
Warnung vor gefälschten Rechnungen
Achtung: Betrugsversuche mit gefälschten Gerichtsvollzieherrechnungen und Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit einer Eintragung im Handelsregister.
