Erbscheine und Ausschlagungen
Für die Aufnahme von Erbscheinsanträge und Ausschlagungserklärungen ist eine Terminabsprache über die Geschäftsstelle notwendig
Kein Online-Kirchenaustritt möglich!
Achtung Betrugsversuch: Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgern/Innen ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten.