Warnung vor Betrugsversuchen mit gefälschten Kostenrechnungen

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „RegisterPortal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“, „Industrie & Handelsregister“, "Zentrale Zahlstelle Hamburg" oder "Zentrale Zahlstelle München" auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler versehen. Rechnungen, die von den Behörden der Justiz Nordrhein-Westfalen ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!

Des Weiteren wird anstelle einer bislang oftmals allgemein verwendeten Formulierung "Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger" der Vertretungsberechtigte der Firmen mit Klarnamen angesprochen. Auch die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen Ihr Amtsgericht" wird ersetzt durch "Hochachtungsvoll (Name) Richter am Amtsgericht. Die Empfängerkonten befinden sich - zuletzt - in Litauen

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragungen sind ausschließlich auf die Konten der Zentrale Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender Zentrale Zahlstelle Justiz erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ gegebenenfalls nur geringfügige Abweichungen aufweist

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.