Kein Online-Kirchenaustritt möglich

Im Internet wird zurzeit ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürger ermöglichen soll, gegen eine Gebühr von 29,90 Euro aus der Kirche auszutreten. Es wird darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service nicht von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Dies gilt auch für die Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.