Bitte beachten Sie auch folgenden Hinweis:
Die Einlasskontrollen sind derzeit wegen der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen aufwendiger. Bitte planen Sie dies zeitlich mit ein.
Achten Sie bitte zu jeder Zeit auf die Wahrung des gebotenen Mindestabstands von 1,5 Metern.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske, FFP2/KN95/N95 Maske) im Gerichtsgebäude ist verpflichtend.